Wohnen in der Genossenschaft
Gerade in der heutigen Zeit der Wohnraumverknappung kommt einer Wohnungsbaugenossenschaft besondere Bedeutung zu!
Als Mitglied haben Sie nicht nur eine moderate Miete, sondern auch lebenslanges Wohnrecht, denn eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist ausgeschlossen, da jedes Mitglied auch Miteigentümer an „seiner Genossenschaft“ ist.
Sie zahlen für die Nutzung einer genossenschaftlichen Wohnung ein sogenanntes Nutzungsentgelt (im täglichen Gebrauch wird trotzdem von Miete gesprochen).
Bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung können Sie aktiv mitbestimmen z. B. über
– die Gewinnverteilung
– die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
– Satzungsänderungen u. a. m.
Die Mitgliederversammlung bietet außerdem Gelegenheit zur gegenseitigen Kontaktaufnahme und dem Meinungsaustausch mit anderen Genossen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat.
In der Satzung sind Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Organe der Genossenschaft (Vorstand und Aufsichtsrat) rechtsgültig geregelt.
Als Nutzer (Mieter) einer genossenschaftlichen Wohnung sollte es in Ihrem Interesse sein, dass „Ihr Eigentum“ pfleglich behandelt wird.
Sie sollten immer daran denken: „Ich bin Miteigentümer“
Genossenschaften leben immer von dem guten Willen jedes Mitglieds unter dem Motto:
Gemeinnutz steht hier vor Eigennutz!
Eine Genossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, d. h. die Bereitschaft zur Rücksichtnahme oder Hilfe gegenüber den Anderen ist vorhanden und wird gelebt.
Genießen Sie als Mitglied die Vorteile des Wohnens in einer Genossenschaft und den Rückhalt in einer Gemeinschaft, die nur dann gut funktionieren kann, wenn
bei der Frage, Was kann die Genossenschaft für mich tun?
auch gefolgert wird: Was kann ich für die Genossenschaft tun!
In diesem Sinne hoffen wir auf ein gutes Miteinander.
Ihre
Wohnungsbaugenossenschaft Gräfelfing eG