Um eine Wohnung der Wohnungsbaugenossenschaft Gräfelfing eG anmieten zu können, müssen Sie Mitglied der Genossenschaft werden und Pflichtanteile an der Genossenschaft zeichnen und erwerben.

Die Höhe der Anteile richtet sich nach der Größe der zu beziehenden Wohnung und ist in unserer Satzung festgelegt.

Hinweis:
Eine Mitgliedschaft in der Wohnungsbaugenossenschaft Gräfelfing eG kann nur im Zusammenhang mit der Vergabe einer Wohnung erworben werden!