Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Informationen zur Spielstraße, zu den Ruhezeiten, sowie weitere informative Hinweise zu unserer Wohnanlage.

 

Verkehr

Verkehrsberuhigter Bereich
Unsere Wohnanlage befindet sich in einem sogenannten verkehrsberuhigten Bereich.

Bitte rechnen Sie daher jederzeit mit spielenden Kindern und fahren Sie mit Schrittgeschwindigkeit!

Dieser Bereich wird beim Einfahren in unsere Wohnanlage durch das Verkehrzeichen 325.1 der StVO angekündigt.

Innerhalb des beschilderten Bereiches gilt:
• Fußgänger dürfen die Spielstraße in ihrer ganzen Breite benutzen
• Kinderspiele sind überall erlaubt
• Fahrzeuge aller Art müssen Schrittgeschwindigkeit fahren
• Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern
  (wenn nötig muss gewartet werden)
• Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
• Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen nicht zulässig
  (ausgenommen ist das Ein- und Aussteigen, sowie das Be- und Entladen)

Hinweis:
Innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“.

Achtung:
Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.

Rechts vor links gilt nicht!

 

Parkflächen
Parken in unserer Wohnanlage ist nur auf den speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen erlaubt.

Lediglich das Anhalten zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist gestattet.

Achtung:
Auf allen anderen Flächen herrscht ein generelles Parkverbot!

 

Wohnen

Ruhezeiten
Bitte halten Sie die, in der Hausordnung festgelegten, Ruhezeiten ein. Innerhalb dieser Zeiten sollte die Lärmbelästigung auf die sogenannte Zimmerlautstärke reduziert werden. 

Montag bis Samstag: 12:00-14:00 Uhr und 19:00-8:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keinerlei ruhestörende Arbeiten (z. B. Bohrarbeiten) ausgeführt werden dürfen.

Hinweis:
Handwerker mit offiziellem Auftrag sind nicht an die Ruhezeiten gebunden.

Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen dürfen zwischen 07:00-22:00 Uhr betrieben werden.

 

Haustierhaltung
Das Halten von Haustieren, sofern es sich nicht um eine übliche Kleintierhaltung (Fische, Hamster, Vögel u. s. w.) handelt, bedarf der vorherigen Zustimmung der Wohnungsbaugenossenschaft Gräfelfing eG.

Eine Anfrage insbesondere für Hundehaltung ist schriftlich zu stellen.

Hinweis:
Die Entscheidung über eine Hundehaltung trifft der Vorstand der WBG Gräfelfing eG.

 

Information für Hundebesitzer
Die Grünflächen unserer Wohnanlage werden häufig von spielenden Kindern und erholungssuchenden Anwohnern genutzt. Wir bitten daher alle Hundebesitzer, ihren Hund auf dem gesamten Gelände der Wohnanlage an der Leine zu führen und den Hundekot mit den dafür vorgesehenen Kotbeuteln selbst zu entsorgen.

Hinweis:
Zusätzlich zu den Abfallbehältern unserer Wohnanlage finden Sie am Kirchweg sogenannte Hundekotstationen.

 

Rauchwarnmelder
In den Wohnräumen unserer Wohnanlage sind Rauchwarnmelder angebracht. Diese unterliegen mindestens einmal jährlich einer Prüfung.

Funktionshinweis:
• Funktionsbereit: Das LED Warnlicht blinkt alle 48 Sekunden
• Störung: Das LED Warnlicht blinkt alle 8 Sekunden und es ertönt alle 48 Sekunden ein Störungston
• Quittieren: Alle Meldungen und Signale können über die Testtaste quittiert werden
• Alarm: Es ertönt ein lauter permanenter Alarmton

Der Rauchwarnmelder hat Rauch detektiert. Achtung, es besteht Gefahr!

Hinweis:
Bitte melden Sie defekte Rauchwarnmelder, damit dieser umgehend getauscht werden kann.

 

Verlust von Haustürschlüssel und elektronischem Transponderclip
Bitte melden Sie umgehend einen Verlust von Haustürschlüssel oder Transponderclip (Transponderanhänger) der Wohnungsbaugenossenschaft Gräfelfing.

Der elektronische Transponderclip kann umgehend aus dem Schließsystem abgemeldet werden. Ein Zugang für Unbefugte ist somit nicht mehr möglich.

 

Elektronische Haustürschlösser
Die Hauseingangstüren der Wohnungsbaugenossenschaft sind mit einem elektronischem Schließsystem ausgestattet. Bitte melden Sie Störungen am Schließsystem, wie akustische Warnsignale bei leer werdender Batterie, umgehend unseren Hausmeister oder der Geschäftsstelle.

 

Richtiges Lüften und Heizen
Richtiges Lüften und Heizen hilft, die Innenraumluft zu verbessern, Schimmelbildung zu vermeiden und ein gesundes Raumklima zu erhalten. Das BMU gibt Tipps zum richtigen Lüften und Heizen, die wir Ihnen hier kurz zusammengefasst haben.

Lüften:
• Stoßlüftung mehrmals täglich mit weit geöffnetem Fenster
• Im Sommer ca. 20 bis 30 Minuten lüften
• Im Winter sind fünf bis zehn Minuten ausreichend
• Lüftung bei abgedrehter Heizung durchführen

Lüften bei Wasserdampf:
• Immer lüften, wenn Wasserdampf entsteht
• Wasserdampf entsteht zum Beispiel beim Kochen und nach dem Duschen
• Feuchte Raumluft entsteht auch beim Wäschetrocknen

Heizen:
• Alle Räume im Haushalt ausreichend heizen
• Türen zu weniger beheizten Räumen schließen
• Heizkörper bei geöffnetem Fenster abdrehen

Wechsel zwischen Tag und Nacht:
• Die Heizung am besten nur nachts drosseln
• Tagsüber die Heizkörper auf konstanter Temperatur belassen

Weitere Tipps zur Innenraumluft erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Hinweis zum Lüften im Kellergeschoss:
Trifft warme Luft auf kaltes Mauerwerk entsteht vermehrt Feuchtigkeit, die je nach Jahreszeit verstärkt auftreten kann. Bitte halten Sie daher gerade im Sommer die Kellerfenster geschlossen und lüften Sie wenn möglich nur bei kalter und trockener Außenluft.

 

 

 

Quellenangaben:
BMUV: Richtiges Heizen und Lüften. URL: https://www.bmuv.de/WS550 (Zugriffdatum: 01.12.2022)

Polizei Bayern: Verkehrsberuhigter Bereich. URL: https://www.polizei.bayern.de/verkehr/003853/index.html (Zugriffdatum: 01.12.2022)